
Einziehung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Zur Erinnerung: Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB und des Sozialversicherungsrechts ist derjenige, dem der …
Zur Erinnerung: Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB und des Sozialversicherungsrechts ist derjenige, dem der …
Der Anspruch ist primär auf die Einziehung des Tatertrags gerichtet,§ 73 Abs. 1 StGB.
Arbeitgeberstrafrecht - Probleme mit FKS, Beitragsvorenthaltungen im Sinn des § 266 a StGB, …
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten - Steuerstrafrecht Tel. 0611 890910 Vorenthalten …
Strafverteidigung und Verteidigung-Bußgeldsachen Strafrecht Strafsachen Ordnungswidrigkeitenrecht …