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Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB

Gefunden auf Rechtsanwaeltin-Michaelis.de am 05.02.2023
für den Bereich Arbeitsrecht in Arbeit und Beruf
Statistik:415 Wörter

Auszug:
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB - Louis & Michaelis Rechtsanwälte und StrafverteidigungWann und Veruntreuen Arbeitsentgelt …


Schlagworte:
Arbeitsentgelt, Veruntreuen, Beitragsvorenthaltung, Vorenthalten, Vorsatz, Arbeitgeber, Arbeitnehmerbeiträge, Sozialversicherung



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