SAMSTAG, 3. JUNI 2023

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Kein Verbot des Namens Königsalm vor dem Stuttgarter Frühlingsfest

Gefunden auf Kpw-Law.de am 30.04.2023
für den Bereich Urheberrecht in Urheber und Marken
Statistik:1317 Wörter, 3 Leser

Auszug:
Vielmehr war der Antrag so zu verstehen, dass die Königsalm erstmals auf dem Frühlingsfest 2023 betrieben werden sollte, was ersichtlich unwahr …


Schlagworte:
Antrag, Gericht, Stuttgarter, Abmahnung, Antragstellerin, Namens, Antragsgegner, Verbot



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