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Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

Gefunden auf Groll-Gross-Steiner.de am 02.06.2023
für den Bereich Kaufrecht in Nutzer und Verbraucher
Statistik:358 Wörter

Auszug:
Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe Aktuelles-Übersicht Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG …


Schlagworte:
Hausnotrufsystem, Steuerermäßigung, Aufwendungen, Sofort-Hilfe, Urteil, Klägerin, Anspruch, Wohnung



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