DONNERSTAG, 21. SEPTEMBER 2023

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EuGH: Schmerzensgeld bei Datenschutzverstoß nur bei tatsächlichen Schäden

Gefunden auf Aulinger.eu am 03.06.2023
für den Bereich Schadensersatzrecht in Nutzer und Verbraucher
Statistik:813 Wörter

Auszug:
Die Festlegung der Kriterien für die Ermittlung des Schadensumfangs habe nach den Recht der einzelnen Mitgliedstaaten zu erfolgen – immer aber in dem …


Schlagworte:
News, Aulinger, Schadensersatzanspruch, Pressemitteilung, Schmerzensgeld, Datenschutzverstoß, Schäden, Verstoß



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