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Arbeitspflicht nach der Scheidung: Alleinerziehender Ehepartner muss nach Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen

Gefunden auf Ra-Holtus.de am 06.03.2023
für den Bereich Familienrecht in Ehe und Familie
Statistik:763 Wörter, 3 Leser

Auszug:
Arbeitspflicht nach der Scheidung: Alleinerziehender Ehepartner muss nach Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen • Dr. jur.


Schlagworte:
Elternteil, Erwerbstätigkeit, Scheidung, Alleinerziehender Ehepartner, Unterhalt, Bundesgerichtshof, Umfang



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