MITTWOCH, 27. SEPTEMBER 2023

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Steuerberater sind seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtet

Gefunden auf Groll-Gross-Steiner.de am 02.06.2023
für den Bereich Steuerrecht in Steuer und Finanzamt
Statistik:397 Wörter

Auszug:
Auf den Hinweis der Geschäftsstelle, dass die Beschwerdebegründung seit dem 01. 01. 2023 als elektronisches Dokument übermittelt werden muss, legte der …


Schlagworte:
Steuerberater, Nutzung, Steuerberaterpostfachs, Wiedereinsetzung, Beschwerdebegründung, Stand, Begründung, Möglichkeit



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