MONTAG, 5. JUNI 2023

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Private Nutzung von Diensthandy & Co.

Gefunden auf Ihr-Ratgeber-Recht.de am 22.03.2023
für den Bereich Arbeitsrecht in Arbeit und Beruf
Statistik:578 Wörter

Auszug:
Wird ein Gerät während der betrieblichen Nutzung beschädigt, haftet der Arbeitnehmer nur eingeschränkt, und zwar bei leichter Fahrlässigkeit überhaupt …


Schlagworte:
Nutzung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Fahrlässigkeit, Private, Diensthandy, Erlaubnis, Daten



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