
OLG München, Urteil vom 03.05.2023 – 7 U 4308/22
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 26. 015,06 € nebst Zinsen in …
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 26. 015,06 € nebst Zinsen in …
Das OVG hat in dieser jüngeren Entscheidung noch einmal klargestellt, dass …
Zur Verwendung der Mittel hieß es in Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Vereinbarung, die Mittel seien zur Finanzierung …
Da die zur Akte gereichten Lichtbilder offenkundige Rückschlüsse zum Zustand des Fahrzeugs bei der Pfändung …