SAMSTAG, 25. MäRZ 2023

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Vom 23.Mai 1949 , in der Fassung vom 9.12.2000

Gefunden auf Iprecht.de am 28.01.2023
für den Bereich Beamtenrecht in Staat und Verwaltung
Statistik:20213 Wörter

Auszug:
Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen …


Schlagworte:
Artikel, Länder, Zustimmung, Bundesrates, Bund, Bundesregierung, Bundesgesetz, Bundes



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