SONNTAG, 26. MäRZ 2023

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Der staatlich angeordnete Lockdown gilt als Störung der Geschäftsgrundlage

Gefunden auf Ra-Andrew-Seidl.de am 04.02.2023
für den Bereich Mietrecht in Mieten und Wohnen
Statistik:568 Wörter, 22 Leser

Auszug:
Dort heißt es: Artikel 240 § 7 EGBGB Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverhältnissen   Sind vermietete Grundstücke oder vermietete …


Schlagworte:
Geschäftsgrundlage, Neuregelung, Lockdown, Störung, Gewerbemieter, Parteien, Absatz, Miete



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