DIENSTAG, 5. DEZEMBER 2023

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Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig

Gefunden auf Advo-Reuter.de am 17.11.2023
für den Bereich Tarifvertragsrecht in Arbeit und Beruf
Statistik:549 Wörter

Auszug:
Das LfV stufte die AfD als Verdachtsfall ein und beabsichtigt, diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.


Schlagworte:
Beobachtung, Landesverbands, Einstufung, Verdachtsfall, Verfassungsschutz, Unterlassung, Verhaltensweisen, Öffentlichkeit



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