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Eine Kündigung durch den Auftragnehmer lässt den Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB unberührt!

Gefunden auf Cbh.de am 14.09.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:540 Wörter, 1 Leser

Auszug:
Eine Kündigung durch den Auftragnehmer lässt den Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB unberührt!


Schlagworte:
Kündigung, Anspruch, Sicherheit, Auftragnehmer, Stellung, Besteller, Bauhandwerkersicherheit, Sicherheitsleistung



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