SAMSTAG, 3. JUNI 2023

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Schuldscheindarlehen: Keine Pflicht zu Zahlung von "Negativzinsen"

Gefunden auf Menges.de am 12.05.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:859 Wörter

Auszug:
Der BGH hat entschieden, dass es unter Geltung des dispositiven Gesetzesrechts von § 488 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch getroffenen Zinsabrede, nach eine …


Schlagworte:
Zahlung, Absatz, Referenzzinssatzes, Bank, Ziffer, Zinsobergrenze, Zinsuntergrenze, Darlehensnehmer



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