MITTWOCH, 27. SEPTEMBER 2023

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EuGH: Keine Erheblichkeitsschwelle beim Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Gefunden auf Kolb-Blickhan-Partner.de am 28.05.2023
für den Bereich Kaufrecht in Nutzer und Verbraucher
Statistik:1076 Wörter

Auszug:
EuGH: Keine Erheblichkeitsschwelle beim Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art.


Schlagworte:
Schadensersatz, Schaden, Anspruch, Entscheidung, Betroffenen, Erheblichkeitsschwelle, Höhe, Gerichte



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