
Besonderer Abberufungsschutz des Datenschutzbeauftragten europarechtskonform
Aufgrund der Verweisung § 6 Abs. 4 S 1 BDSG muss für die Abberufung ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 …
Aufgrund der Verweisung § 6 Abs. 4 S 1 BDSG muss für die Abberufung ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 …
1. besonders strenge Anforderungen an wichtigem Grund nach § 38 Abs. tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen den …
Gusy/Eichenhofer in BeckOK DatenschutzR 44. Ed. BDSG § 1 Rn. 128). aa) Das SächsDSG aF …
Im Rahmen seiner Entscheidung über die ordentliche Kündigung eines DSB durch eine privatrechtlich …
Dömmecke: Wenn Mitglieder eines Aufsichtsrats ihre Pflichten schuldhaft verletzen, haften sie über den …