MITTWOCH, 22. MäRZ 2023

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Ein Internet-Kunde kann sich bei einem aufgrund fehlerhafter Kalkulation mit einem deutlich zu niedrigen Preis ausgezeichneten Vertragsgegenstand nach § 242 BGB jedenfalls dann nicht auf den Vertrag berufen, wenn er bei Vertragsschluss die fehlerhafte Preisangabe positiv erkannt hat und die …

Gefunden auf Rechtsanwaltit.de am 13.01.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:7628 Wörter

Auszug:
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, durch ihre Eingabe als Angebot und die Email der Beklagten vom 01. 02. 2014 als Annahme sei ein Kaufvertrag über …


Schlagworte:
Klägerin, Urteil, Beklagte, Beklagten, Erklärung, Willenserklärung, Preis, Stellenangebot



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