SAMSTAG, 9. DEZEMBER 2023

AKTUELLE RECHTSNEWS VON ANWALTSBLOGS UND JURISTISCHEN WEBSITES

OLG Hamm : Verträge über die Einholung von Werbeeinwilligungen können nach § 134 BGB nichtig sein

Gefunden auf Laoutoumai.de am 19.09.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:1368 Wörter

Auszug:
Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein Vertrag über die Einholung von Werbeeinwilligungen nach § 134 BGB nichtig sein …


Schlagworte:
Werbeeinwilligungen, Social Media, Hamm, Einholung, Klägerin, Einwilligung, Kontaktaufnahme



Verwandte Artikel