SAMSTAG, 23. SEPTEMBER 2023

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Steuerbonus für den Frühjahrsputz

Gefunden auf Groll-Gross-Steiner.de am 02.06.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:474 Wörter, 1 Leser

Auszug:
Denn für beide Aufwendungen gibt es unterschiedliche Höchstbeträge: Für haushaltsnahe Dienstleistungen wird maximal 4. 000 Euro Steuerabzug gewährt, für …


Schlagworte:
Steuerbonus, Frühjahrsputz, Dienstleistungen, Aufwendungen, Euro, Handwerkerleistungen, Stpfl, Garten



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