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OLG Frankfurt: „bankrott“ in Google-Autocomplete ist Meinungsäußerung

Gefunden auf Lhr-Law.de am 13.09.2023
für den Bereich Internetrecht in Computer und Internet
Statistik:741 Wörter, 1 Leser

Auszug:
Ein weiteres Argument, welches das OLG Frankfurt in seinem Urteil anführt: Der normale Leser versteht unter dem Begriff „bankrott“ nicht ausschließlich …


Schlagworte:
Frankfurt, Meinungsäußerung, Google, Namen, Autocomplete-Funktion, Begriff, Themen, Frankfurt



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