
Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB: Das sollten Beschuldigte wissen
Gemäß § 229 StGB wird diese Handlungsweise als fahrlässige Körperverletzung bezeichnet und ist strafbar.
Gemäß § 229 StGB wird diese Handlungsweise als fahrlässige Körperverletzung bezeichnet und ist strafbar.
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