FREITAG, 31. MäRZ 2023

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Kommentarlose Ein-Stern-Google-Bewertung ist unzulässig, wenn lediglich loser beruflicher Kontakt bestand

Gefunden auf Lhr-Law.de am 10.03.2023
für den Bereich Strafrecht in Strafrecht und Verbrechen
Statistik:886 Wörter

Auszug:
Der Bewertung vorangegangen war eine vom Arbeitgeber des Beklagten ausgerichtete Veranstaltung zum Thema Internetsicherheit, zu der die Klägerin per E-Mail …


Schlagworte:
Kontakt, Bewertung, Köln, Bewertungen, Kommentarlose, Klägerin, Themen, Negative



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