MONTAG, 25. SEPTEMBER 2023

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Aktivlegitimation – Definition und rechtliche Bedeutung

Gefunden auf Ra-Kotz.de am 01.05.2023
für den Bereich Zivilprozeßrecht in Berufsrecht Anwalt
Statistik:2967 Wörter

Auszug:
Eine Klage ist dementsprechend lediglich dann begründet, wenn der Kläger über eine aktive Legitimation zu der Durchsetzung von dem geltend gemachten Recht …


Schlagworte:
Aktivlegitimation, Klage, Sachbefugnis, Kläger, Durchsetzung, Bedeutung, Person, Hierbei



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