MITTWOCH, 27. SEPTEMBER 2023

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Sekundäre Darlegungslast beim Annahmeverzugslohn

Gefunden auf Berlin.kanzlei-Moegelin.de am 13.05.2023
für den Bereich Vereinsrecht in Staat und Verwaltung
Statistik:8976 Wörter

Auszug:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2017 restliches Gehalt in Höhe von 2. 870,39 Euro brutto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe …


Schlagworte:
Urteil, Kläger, Höhe, Beklagte, Ziffer, Klägers, Gericht, Satz



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