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BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005, 2 BvR 799/05

Gefunden auf Urteilsbesprechungen.de am 23.08.2021
für den Bereich Verwaltungsrecht in Staat und Verwaltung
Statistik:373 Wörter, 2 Leser ★★★★★

Auszug:
Wird kein Befangenheitsantrag gestellt, kann ein Verstoß gegen das Grundrecht auf faires Verfahren nicht mehr in der Revision geltend gemacht werden.


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