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Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften.

Gefunden auf Rae-Hein.de am 08.03.2023
für den Bereich Versicherungsrecht in Versicherungsrecht
Statistik:298 Wörter, 1 Leser

Auszug:
Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt kann wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haften.


Schlagworte:
Architekt, Bauleitung, Verletzung, Verkehrssicherungspflichten, Architekten, Fertigstellung, Dachpappenfläche, Arbeiten



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