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Ex-Arbeitgeber muss für missbräuchliche Nutzung von Fotos und Video 10.000 Euro Schadenersatz zahlen

Gefunden auf Dresdner-Fachanwaelte.de am 20.11.2023
für den Bereich AGB-Recht in Unternehmen und Gesellschaften
Statistik:279 Wörter, 3 Leser

Auszug:
Ex-Arbeitgeber muss für Nutzung von Fotos und Video 10. 000 Euro Schadenersatz zahlenJetzt 09. 11. 2023 Arbeitsrecht Urheber- und Medienrecht …


Schlagworte:
Fotos, Beklagte, Video, Euro Schadenersatz, Kläger, Nutzung, Beklagten



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