Auch Architekten dürfen nachbessern!
Dieses „Recht zur zweiten Andienung“ hat das OLG Hamm auch für den planenden und überwachenden Architekten mit Urteil vom 28. 01. 2021 bekräftigt.
Dieses „Recht zur zweiten Andienung“ hat das OLG Hamm auch für den planenden und überwachenden Architekten mit Urteil vom 28. 01. 2021 bekräftigt.
Dieses „Recht zur zweiten Andienung“ hat das OLG Hamm auch für den planenden und überwachenden Architekten mit Urteil vom 28. 01. 2021 bekräftigt.
Kann ein Auftragnehmer bei Vertragsabschluss die künftigen Betriebsumstände seines Werkes nicht erkennen, dann muss das Werk unter diesen Umständen …
Widerstand zwecklos: Privatgrundstück als Spielplatz ausgewiesen Auch gegen den Willen des Eigentümers ein Bebauungsplan privaten Grundbesitz als …
Ein Bauunternehmer kann die Kosten, die er zur Erstellung eines Nachtragsangebots aufwendet, nicht gegenüber seinem Auftraggeber geltend machen. Das …
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter von Gewerberaum seinem Mieter Nebenkostenabrechnungen erteilt.
Ist die Mietfläche eines vermieteten Geschäftsraumes um weniger als 10 % kleiner als im Mietvertrag ausgewiesen, liegt nur dann ein Mietmangel vor, …
Im konkreten Fall hatte ein Architekt für ein neuerrichtetes Einkaufszentrum u. a. die Anpflanzung von 12 Stieleichen geplant.
Weicht ein Auftraggeber im Zuge des Bauablaufs selbst regelmäßig von vereinbarten Schriftform ab, kann er sich nicht darauf berufen, dass …
In dem entschiedenen Fall hatte das Land Berlin im März 2020 allen Gastronomiebetrieben durch Verordnung untersagt, Gäste zu bewirten.