Neues vom Handyverstoß - § 23 Abs. 1a StVO
Das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ‒ ohne dieses zu benutzen ‒ ist nicht ausreichend, um den Tatbestand des § 23 Abs. 1a …
Das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ‒ ohne dieses zu benutzen ‒ ist nicht ausreichend, um den Tatbestand des § 23 Abs. 1a …
Die neue StVO-Novelle kommt mit erheblichen Verschärfungen auf uns zu. Am kommenden Montag wird die Neufassung der STVO im Bundesgesetzblatt …
Epidemien und Pandemien mit lebensbedrohlichen Viren gehören in jedem Falle dazu . (Hinweis: Neben dem Rücktritt auch die Kündigung erklären.
Als spezialisierte Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie juristisch in einer Vielzahl von Rechtsfragen. Alle Anwälte haben ihren wirklichen …