Häufige Fragen von Mandanten in Verbindung mit dem Corona-Virus
Ein Vergütungsanspruch solcher Mitarbeiter kann dann ggf. gemäß § 616 BGB für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ bestehen, also …
Ein Vergütungsanspruch solcher Mitarbeiter kann dann ggf. gemäß § 616 BGB für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ bestehen, also …
Steuerstrafrecht / Wirtschaftsrecht Steuerstrafrecht / Wirtschaftsrecht Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Finanzverwaltung und den …
Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von kleinen und mittelständischen, meist inhabergeführten Unternehmen in der Region …