Vergütungen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten in öffentlichen Büchern oder Registern
Vergütungen i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten in öffentlichen …